St. Johanniszweigverein Rechtenbach

 

Förderverein des Kindergartens und Schwesternheims St. Elisabeth, Rechtenbach

 

Am 21. November 1926 wurde unter Herrn Pfarrer Firsching von 114 Gemeindemitgliedern der Vereine gegründet. Zweck des Vereines war damals die Unterhaltung einer Kleinkinderbewahranstalt, einer ambulanten Krankenpflege und einer Schule für weibliche Handarbeit. Damals kostete der Mitgliedsbeitrag monatlich 20 Pfennige.
Seit Gründung dieser Vereins ist der 1. Vorsitzende immer der jeweilige Ortspfarrer, der 2. Vorsitzende der jeweilige Bürgermeister.
1941 wurden durch 2 Gesetzes-Beamte nach einer Haussuchung im Pfarrhaus alle Akten mitgenommen und nicht mehr zurückgebracht. Am 31. Mai 1950 stellte das Amtsgericht (Registergericht) seine Unterlagen zur Fertigung einer Abschrift des Gründungsversammlungsprotokolls und der Statuten zur Verfügung.
Bei der Generalversammlung am 17. Januar 1954 gab Herr Pfarrer Eckert einen Überblick über die Planung zur Erbauung eines Schwesternhauses mit Kindergarten. Zwischen 1955 und 1956 wurden unter schwierigsten finanziellen Verhältnissen und mit großer Mithilfe aus der Bevölkerung das Gebäude errichtet. Einige Räume sind als Schwesternerholungsheim ausgebaut. Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes ist die Kath. Kirchenstiftung Rechtenbach. Seit dem 4. August 1957 sind Schwestern "Dienerinnen der hl. Kindheit Jesu" aus dem Kloster Würzburg-Oberzell in Rechtenbach anwesend. 1 Oberin, auch Krankenschwester; 1 Krankenschwester; 1 Kindergärtnerin;
1 Hausschwester. Seit 1976 sind noch drei Schwestern segensreich in Rechtenbach tätig.
Zeitweise besuchten 60 bis 80 Kinder den Kindergarten. Von der Regierung von Unterfranken wurde dem Kindergarten bis 20. April 1972 die Auflage erteilt, "die Verminderung der Kinderzahl durch entsprechende Halbtagsbetrieb so vorzunehmen, dass die zugelassene Kinderzahl von 35 nicht überschritten wird". 
Das neue Kindergartengesetz trat am 1. Januar 1973 in Kraft. Dieses regelt die Unterhaltung der Kindergärten durch Zuschüsse von Staat, Gemeinde und die durch den Träger des Kindergartens aufzubringenden Mittel. Dafür müssen die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen in Bezug auf die personelle und auf die räumlichen Ausstattung des Kindergartens sowie die Erziehung und Bildung der Kinder erfüllt sein.
Seit dieser Zeit besteht auch der Elternbeirat.
Am 1. Januar 1977 wurde die  Gruppenstärke bis auf 25 Kinder beschränkt.
Um den Kindergartenbetrieb nach den neuesten Bestimmungen der Regierung von 
Unterfranken weiterführen zu können, erfolgte 1980 der Innenumbau. Auch wurde in der Zeit das Dach neu eingedeckt.
Durch einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft des Johanniszweigvereins schloss sich
Rechtenbach am 1. Januar 1980  de Sozialstation Lohr an.

 

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